Der Kanton Schaffhausen erhebt eine Kurtaxe von CHF 2.50 pro Person und Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb. Erfasst sind insbesondere Hotels, Motels, Pensionen, Kurbetriebe, Ferienhäuser und Ferienwohnungen, private Fremdenzimmer, Campingplätze, Gruppenunterkünfte, Jugendherbergen, Massenlager, Bed-and-Breakfast-Betriebe, über Internet-Plattformen angebotene Unterkünfte sowie Bauernhöfe mit Übernachtungsangebot. Änderungen der Höhe beschliesst der Kantonsrat als Dekret.
Befreit sind die Beherbergung von Jugendorganisationen, Behindertenorganisationen und Schulklassen sowie Kinder bis zum vollendeten 12. Altersjahr.
Entgeltlich über Internet-Plattformen angebotene Kurzzeitunterkünfte und Ferienwohnungen unterliegen der Kurtaxe und der Gästemeldepflicht. Beherbergende müssen eine Gästekontrolle führen und die erforderlichen Daten der Polizei zur Verfügung stellen. Bei Airbnb-Buchungen im Kanton Schaffhausen zieht Airbnb seit dem 1. Januar 2019 die Kurtaxe von CHF 2.50 pro Person und Übernachtung automatisch ein und führt sie ab; Gastgeber müssen diese Kurtaxe für solche Buchungen daher nicht selbst einziehen oder über das kantonale Portal abrechnen.