ENDEFRIT
Stein am Rhein
Schaffhausen (SH) · Oberer Kantonsteil (Schaffhauserland)
CHF 2.50
pro Person, pro Nacht

Satzdetails

Der Kanton Schaffhausen erhebt eine Kurtaxe von CHF 2.50 pro Person und Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb. Erfasst sind insbesondere Hotels, Motels, Pensionen, Kurbetriebe, Ferienhäuser und Ferienwohnungen, private Fremdenzimmer, Campingplätze, Gruppenunterkünfte, Jugendherbergen, Massenlager, Bed-and-Breakfast-Betriebe, über Internet-Plattformen angebotene Unterkünfte sowie Bauernhöfe mit Übernachtungsangebot. Änderungen der Höhe beschliesst der Kantonsrat als Dekret.

Befreiungen

Befreit sind die Beherbergung von Jugendorganisationen, Behindertenorganisationen und Schulklassen sowie Kinder bis zum vollendeten 12. Altersjahr.

Regel für Kurzzeitvermietung

Entgeltlich über Internet-Plattformen angebotene Kurzzeitunterkünfte und Ferienwohnungen unterliegen der Kurtaxe und der Gästemeldepflicht. Beherbergende müssen eine Gästekontrolle führen und die erforderlichen Daten der Polizei zur Verfügung stellen. Bei Airbnb-Buchungen im Kanton Schaffhausen zieht Airbnb seit dem 1. Januar 2019 die Kurtaxe von CHF 2.50 pro Person und Übernachtung automatisch ein und führt sie ab; Gastgeber müssen diese Kurtaxe für solche Buchungen daher nicht selbst einziehen oder über das kantonale Portal abrechnen.

Quelle ansehen ↗ Geprüft am 2026-09-25
Dieser Wert wird von der Gemeinde bzw. dem Tourismusbüro Stein am Rhein selbst festgelegt und kann sich kurzfristig ändern. Aktuellen Satz und Meldepflicht direkt bestätigen, bevor Sie ein Inserat bepreisen oder eine Abrechnung einreichen — diese Seite ist ein belegter Ausgangspunkt, keine offizielle Meldung.