Ab 1. Januar 2025 beträgt die reguläre Höchsttaxe CHF 4.50 pro Person und Nacht für Vier- oder Fünfsternehotels bzw. gleichwertige touristische Unterkünfte. Weitere gesetzliche Übernachtungssätze sind CHF 4.20 für Ein- bis Dreisternehotels oder nicht klassifizierte bzw. gleichwertige Unterkünfte, CHF 2.00 für Zimmer, Wohnungen und Ferienresidenzen, CHF 3.10 für Campingplätze/Motorhomes, CHF 3.10 für Jugendherbergen, CHF 0.50 für Hütten/Gemeinschaftsunterkünfte und CHF 2.00 für Unterkünfte, die über Onlineportale mit direktem Inkasso angeboten werden.
Von der Übernachtungstaxe befreit sind: Gäste unter 14 Jahren (ausgenommen Personen mit Pauschalbesteuerung); Schülerinnen, Schüler und Studierende an staatlich anerkannten Bildungsinstitutionen; Gäste in staatlich anerkannten Spital- und Pflegeeinrichtungen; sowie Angehörige der Armee, des Zivilschutzes oder ähnlicher Organisationen während eines befohlenen Einsatzes. Die regionale Tourismusorganisation kann in Ausnahmefällen weitere Befreiungen gewähren.
Touristische Vermietungen fallen unter die Regelung: Beherbergungsbetriebe und Eigentümer von Zimmern, Wohnungen und Häusern, die touristisch vermietet werden, müssen die Kurtaxe einziehen und an die regionale Tourismusorganisation abliefern. Jeder Anbieter muss sich registrieren und eine Identifikationsnummer erhalten; diese Nummer muss in jeder Online- und Offline-Anzeige erscheinen, und eine touristische Vermietung darf ohne sie nicht ausgeschrieben werden. Die Gemeinde bestätigt die Eignung touristischer Unterkünfte, die nicht dem kantonalen Beherbergungsgesetz unterstehen. Bei der Vermietung von Zimmern, Wohnungen oder Ferienhäusern für drei Monate oder länger gilt das jährliche Pauschalsystem; Eigentümer und Familienmitglieder bezahlen je Bett CHF 15–100, abhängig von Zugänglichkeit und dem touristischen Angebot am Standort.