Das offizielle Gemeindemerkblatt 2026 nennt eine Kurtaxe von CHF 1 pro Nacht und Person ab 16 Jahren. Dasselbe Merkblatt nennt Jahrespauschalen für Zweitwohnungen: CHF 50 für eine 2-Zimmer-Wohnung, CHF 80 für eine 3-Zimmer-Wohnung, CHF 100 für eine Wohnung mit 4 oder mehr Zimmern und CHF 50 für ein Wohnmobil. Die Gemeindeseite zu den Reglementen verlinkt das offizielle Kurtaxenreglement und weist darauf hin, dass rechtlich der bei der Gemeindeverwaltung einsehbare Originaltext massgebend ist.
Der veröffentlichte Tarif gilt für Personen ab 16 Jahren; Personen bis und mit 16 Jahren sind daher in diesem Pro-Person-Tarif nicht eingeschlossen. Weitere Befreiungskategorien wurden im abgerufenen offiziellen Gemeindematerial nicht genannt.
Im abgerufenen offiziellen Material ist keine besondere Regel für kurzfristige Vermietungen genannt. Die Gemeindeseite stellt das Kurtaxenreglement bereit; die detaillierten Bestimmungen des verlinkten Reglements zu kurzfristigen Vermietungen waren im abgerufenen Seitentext nicht verfügbar.