Die Kurtaxe wird pro Person und Nacht erhoben, vom Anreisetag bis zum Abreisetag, je nach Beherbergungskategorie. Die Ansätze betragen: CHF 4.50 für Hotels, Motels, Pensionen, Gasthöfe, medizinische, Kur- und paramedizinische Einrichtungen, Aparthotels und ähnliche Betriebe; CHF 0.80 für Institute, Internate, Kinderheime und ähnliche Einrichtungen; CHF 3.00 für Campingplätze, Kollektivunterkünfte, Gruppenunterkünfte, Ferienkolonien, Jugendherbergen, Bed & Breakfasts, ländliche Gästehäuser sowie Mieterinnen und Mieter von Chalets, Villen, Häusern, Studios, möblierten Zimmern oder Wohnungen, einschliesslich über Online-Plattformen wie Airbnb vermieteter Unterkünfte. Der Standard- bzw. höchste Erwachsenenansatz beträgt CHF 4.50.
Befreit sind insbesondere: Personen, die im steuerrechtlichen Sinn am Ort der Steuererhebung ihren Wohnsitz haben oder dort aufenthaltsberechtigt sind; Kinder unter 16 Jahren in Begleitung einer erwachsenen Person, ausser bei Aufenthalt in einem Institut, Ausbildungszentrum, Internat oder Kinderheim; Haushaltshilfen und Au-pairs; Personen, die wegen eines Unfalls oder einer Krankheit in Behandlung sind; unentgeltlich beherbergte Personen, ausser wenn die Unterkunft mit einer gewerblichen Tätigkeit des Beherbergers verbunden ist; Personen in Berghütten; Minderjährige in sozial ausgerichteten Ferienkolonien und deren Begleitpersonen; Menschen mit Behinderungen in sozialen Einrichtungen und deren Begleitpersonen; Schülerinnen und Schüler Schweizer Schulen unter Leitung einer Lehrperson; Angehörige der Armee, des Zivilschutzes oder der Feuerwehr im offiziellen Einsatz, medizinisches Bereitschaftspersonal und andere Personen im Bereitschaftsdienst; Bewohnerinnen und Bewohner von betreutem Wohnen oder Pflegeeinrichtungen; Personen auf Schiffen in Häfen; sowie Flüchtlinge mit Ausweis N oder S.
Kurzfristige gewerbliche Beherbergung unterliegt nach mindestens einer Übernachtung der Kurtaxe, unabhängig davon, ob der Aufenthalt touristischen, beruflichen oder einem anderen Zweck dient. Wohnungen und ähnliche Unterkünfte, die über Online-Plattformen vermietet werden, kosten CHF 3 pro Person und Nacht. Bei Airbnb-Buchungen zieht Airbnb die CHF 3 direkt bei der Buchung vom Gast ein. Über Airbnb gebuchte Aufenthalte berechtigen nicht zur regionalen Gästekarte Explore. Bei anderen Unterkünften ist der Beherberger für die Erhebung und Überweisung der Kurtaxe an die Gemeinde verantwortlich.