ENDEFRIT
Solothurn
Solothurn (SO) · Region Solothurn
CHF 3.00
pro Person, pro Nacht

Satzdetails

Der reguläre Tarif für Erwachsene beträgt in Hotels CHF 3 pro Person und Logiernacht. In Gruppenunterkünften (einschliesslich Jugendherbergen), auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen beträgt die Kurtaxe CHF 2. Der Gemeinderat kann die Kurtaxe bei zusätzlichen Dienstleistungen oder veränderten Verhältnissen bis höchstens CHF 5 erhöhen.

Befreiungen

Ausgenommen sind Aufenthalte von mehr als 30 Tagen im betreffenden Betrieb, Militärpersonen, die sich dienstlich in der Stadt Solothurn aufhalten, sowie Personen, die mit Gutscheinen von Wohltätigkeitsvereinen, Pfarrämtern usw. übernachten. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr erhalten eine Reduktion von CHF 1; Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr bezahlen keine Kurtaxe.

Regel für Kurzzeitvermietung

Die Kurtaxe gilt für entgeltliche Beherbergung in Hotels, Gruppenunterkünften, auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen, ausdrücklich auch für Bed & Breakfast, Airbnb, Privatunterkünfte und Ferienwohnungen. Der Anbieter muss die Kurtaxe zusätzlich zum Zimmerpreis verrechnen, bei den Gästen einziehen und an Solothurn Tourismus abrechnen. Das Meldeformular ist monatlich bis zum 5. des Folgemonats einzureichen; die Zahlung ist bis zum 10. des Folgemonats zu leisten.

Quelle ansehen ↗ Geprüft am 2026-09-30
Dieser Wert wird von der Gemeinde bzw. dem Tourismusbüro Solothurn selbst festgelegt und kann sich kurzfristig ändern. Aktuellen Satz und Meldepflicht direkt bestätigen, bevor Sie ein Inserat bepreisen oder eine Abrechnung einreichen — diese Seite ist ein belegter Ausgangspunkt, keine offizielle Meldung.