Der reguläre Tarif für Erwachsene beträgt in Hotels CHF 3 pro Person und Logiernacht. In Gruppenunterkünften (einschliesslich Jugendherbergen), auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen beträgt die Kurtaxe CHF 2. Der Gemeinderat kann die Kurtaxe bei zusätzlichen Dienstleistungen oder veränderten Verhältnissen bis höchstens CHF 5 erhöhen.
Ausgenommen sind Aufenthalte von mehr als 30 Tagen im betreffenden Betrieb, Militärpersonen, die sich dienstlich in der Stadt Solothurn aufhalten, sowie Personen, die mit Gutscheinen von Wohltätigkeitsvereinen, Pfarrämtern usw. übernachten. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr erhalten eine Reduktion von CHF 1; Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr bezahlen keine Kurtaxe.
Die Kurtaxe gilt für entgeltliche Beherbergung in Hotels, Gruppenunterkünften, auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen, ausdrücklich auch für Bed & Breakfast, Airbnb, Privatunterkünfte und Ferienwohnungen. Der Anbieter muss die Kurtaxe zusätzlich zum Zimmerpreis verrechnen, bei den Gästen einziehen und an Solothurn Tourismus abrechnen. Das Meldeformular ist monatlich bis zum 5. des Folgemonats einzureichen; die Zahlung ist bis zum 10. des Folgemonats zu leisten.