ENDEFRIT
Zürich
Zürich (ZH) · Zürich
CHF 3.50
pro Person, pro Nacht

Satzdetails

In Zürich gibt es keine gesetzliche kommunale Kurtaxe oder Beherbergungsgebühr. Die offiziellen Informationen beschreiben stattdessen eine freiwillige City Tax: CHF 3.50 pro Gast und Übernachtung, erhoben bei Hotels und Airbnb-Vermietenden zur Finanzierung des Destinationsmarketings von Zürich Tourismus. Der Betrag wurde im Mai 2023 von CHF 2.50 auf CHF 3.50 erhöht.

Befreiungen

In den konsultierten offiziellen Quellen werden keine Befreiungen oder reduzierten Ansätze genannt. Der städtische Bericht sagt, dass die City Tax Mitglieder von Zürich Tourismus (typischerweise Hotels) betrifft; die aktuelle städtische Information erwähnt zusätzlich Airbnb-Vermietende.

Regel für Kurzzeitvermietung

Die aktuelle städtische Information nennt Airbnb-Vermietende als City-Tax-pflichtig. Die offizielle Vereinbarung zwischen Zürich Tourismus und Airbnb hält fest, dass Airbnb die City Tax seit dem 1. August 2018 bei allen Buchungen im Kanton Zürich automatisch einzieht und an Zürich Tourismus abführt. Neuere offizielle Schwellenwerte oder Befreiungen für Kurzzeitvermietungen wurden nicht genannt.

Quelle ansehen ↗ Geprüft am 2026-09-30
Dieser Wert wird von der Gemeinde bzw. dem Tourismusbüro Zürich selbst festgelegt und kann sich kurzfristig ändern. Aktuellen Satz und Meldepflicht direkt bestätigen, bevor Sie ein Inserat bepreisen oder eine Abrechnung einreichen — diese Seite ist ein belegter Ausgangspunkt, keine offizielle Meldung.