ENDEFRIT
Fribourg
Freiburg (FR) · Fribourg/Sarine
CHF 3.00
pro Person, pro Nacht

Satzdetails

Bei Kurzaufenthalten beträgt die Kurtaxe ab 16 Jahren CHF 3.00 pro Person und Nacht. Sie gilt für Hotels und ähnliche Betriebe, Aparthotels, Beherbergungsinstitutionen mit Hoteldienstleistungen, Ausbildungszentren, Ferienhäuser und -wohnungen, vermietete Wohnungen und Zimmer, Zweitwohnungen, Kur- und paramedizinische Einrichtungen, Zelte, Wohnwagen, bewohnbare Boote, Kollektivunterkünfte, Campingplätze sowie Clubhütten und -häuser. Für längere Aufenthalte gelten andere Strukturen: CHF 5.00 pro Person und Monat (sowie für einen angebrochenen Monat von mehr als 10 Tagen) bei qualifizierten Aufenthalten von über 30 Tagen in Instituten, Internaten, Hochschulen, Studentenwohnungen und -zimmern sowie ähnlichen Unterkünften. Bestimmte Zweitwohnungen, Campingplätze und bewohnbare Boote werden statt pro Nacht pauschal pro Jahr belastet.

Befreiungen

Befreit sind insbesondere Personen, die einen beruflichen Aufenthalt von mehr als 30 aufeinanderfolgenden Tagen pro Jahr nachweisen und dafür in einem erworbenen oder gemieteten Objekt untergebracht sind; Militär-, Zivilschutz- und Feuerwehrangehörige während eines befohlenen Einsatzes; Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Spitälern, Heimen und sozialen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen (ausgenommen Kur- oder paramedizinische Einrichtungen); Eigentümer bewohnbarer Boote, wenn sich Liegeplatz oder Ankerplatz am Wohnort befindet; Kinder unter 16 Jahren; sowie Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde der Erhebung, ausgenommen Eigentümer bestimmter Zweitwohnobjekte. Studierende, die die Taxe über eine Ausbildungsinstitution entrichten, sind am Aufenthaltsort befreit. In einer Pauschale sind nahe Familienangehörige eingeschlossen: Ehegatte, direkte Vorfahren und Nachkommen sowie deren Ehegatten; eingetragene Partnerinnen und Partner gelten als Ehegatten.

Regel für Kurzzeitvermietung

Kurzaufenthalte werden pro Person und Nacht besteuert: CHF 3.00 ab 16 Jahren. Bei einem Mietvertrag für eine Zweitwohnung von mehr als 60 Tagen pro Jahr gilt die Pauschale; bei weniger als 60 Tagen wird die Taxe pro Nacht berechnet. Eine kurzfristig vermietete Unterkunft muss über das Formular CheckIn-FR registriert werden. Grundsätzlich erhebt der Beherbergungsbetrieb die Taxe; nach der offiziellen Airbnb-Vereinbarung zieht Airbnb sie direkt ein und überweist sie an den Freiburger Tourismusverband. Wer ausschliesslich über Airbnb vermietet, muss die Übernachtungen deshalb nicht beim Erhebungszentrum melden.

Quelle ansehen ↗ Geprüft am 2026-09-27
Dieser Wert wird von der Gemeinde bzw. dem Tourismusbüro Fribourg selbst festgelegt und kann sich kurzfristig ändern. Aktuellen Satz und Meldepflicht direkt bestätigen, bevor Sie ein Inserat bepreisen oder eine Abrechnung einreichen — diese Seite ist ein belegter Ausgangspunkt, keine offizielle Meldung.