Bei Kurzaufenthalten beträgt die im ganzen Kanton geltende kombinierte kantonale und regionale Aufenthaltstaxe CHF 3.00 pro Person und Nacht. Sie gilt unter anderem für Hotels, Ferienhäuser und -wohnungen, Mietwohnungen oder -zimmer, Campingplätze und andere Beherbergungsbetriebe. Bei längeren Aufenthalten wird je nach Unterkunft monatlich oder pauschal abgerechnet.
Befreit sind Kinder unter 16 Jahren, Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde der Taxerhebung (ausgenommen Eigentümer steuerpflichtiger Zweitwohnobjekte), Personen mit einem beruflich bedingten Aufenthalt von mehr als 30 aufeinanderfolgenden Tagen pro Jahr in einer dafür gemieteten oder erworbenen Unterkunft, Angehörige von Armee, Zivilschutz oder Feuerwehr während befohlenen Dienstes sowie Patientinnen und Patienten oder Pensionärinnen und Pensionäre von Spitälern, Heimen und sozialen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen (ausgenommen Kur- und paramedizinische Betriebe). Studierende, die die Taxe über eine Ausbildungsstätte bezahlen, sind am Aufenthaltsort befreit.
Kurzaufenthalte werden bei Mietwohnungen, Mietzimmern und anderen Ferienunterkünften mit CHF 3.00 pro Person und Nacht berechnet. Bei einem Mietvertrag für eine Zweitwohnung von mehr als 60 Tagen pro Jahr gilt stattdessen die Jahrespauschale; bei einer Mietdauer von weniger als 60 Tagen wird die Taxe nach Übernachtungen berechnet. Die Gastgeberin oder der Gastgeber zieht die vom Gast geschuldete Taxe direkt ein.