Die kommunale Kurtaxe von Biel beträgt CHF 4 pro Person und Übernachtung in Gastgewerbebetrieben wie Hotels und Pensionen sowie in Betrieben der Parahotellerie. Die Erhöhung von CHF 2 auf CHF 4 trat am 1. Oktober 2025 in Kraft. Der verifizierte kommunale Beschluss nennt keine weiteren Erwachsenen-/Kinderstufen. Die Kurtaxe ist von der kantonalen Beherbergungsabgabe von CHF 1 zu unterscheiden, die unabhängig erhoben wird.
Im verifizierten kommunalen Beschluss von Biel werden keine Biel-spezifischen Ausnahmen der Kurtaxe genannt. Separat sehen die bernischen Regeln zur Beherbergungsabgabe unter anderem Ausnahmen vor für Kinder unter 16 Jahren, Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter sowie Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthalter, einquartierte Militär- und Zivilschutzangehörige, Personen in Ausbildung an örtlichen Ausbildungsstätten, Eigentümerinnen/Eigentümer und langjährige Mieterinnen/Mieter sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen, Gäste im Haushalt ihrer Gastgeber sowie Patientinnen/Patienten und Bewohnerinnen/Bewohner von Spitälern, Gesundheits-, Alters- und Pflegeeinrichtungen. Dies sind kantonale Regeln zur Beherbergungsabgabe und keine vollständige Aussage zu den kommunalen Kurtaxe-Ausnahmen von Biel.
Der verifizierte kommunale Beschluss enthält keine separate Regel für Kurzzeitvermietungen. Im separaten bernischen Regime der Beherbergungsabgabe fällt entgeltliche Beherbergung bis zu drei Monaten – einschliesslich Ferienwohnungen und Privatzimmern – unter den gesetzlichen Rahmen; die kantonale Abgabe wird unabhängig von kommunalen Kurtaxen erhoben.