ENDEFRIT
Kreuzlingen
Thurgau (TG) · Kreuzlingen region at Lake Constance (Thurgau-Bodensee)
CHF 2.50
pro Person, pro Nacht

Satzdetails

Im Kanton Thurgau gibt es kein Tourismusgesetz mit einer gesetzlich festgelegten Kurtaxe. Der offizielle Besucherbeitrag TourismusBeitragTG wird von teilnehmenden Mitgliedsbetrieben von Thurgau Tourismus erhoben: CHF 2.50 pro Person und Nacht in der Hotellerie; CHF 1.50 auf Campingplätzen, in Jugendherbergen, Ferienwohnungen und Bed & Breakfasts. Es handelt sich nicht um eine gesetzlich vorgeschriebene Kurtaxe. Der Beitrag wird separat auf der Gästerechnung ausgewiesen und mit 3,8 % Mehrwertsteuer deklariert. Bei teilnehmenden Betrieben wird er unabhängig vom Aufenthaltszweck und von der Beherbergungsart verrechnet.

Befreiungen

Kinder bis 16 Jahre sind vom TourismusBeitragTG ausgenommen. In den offiziellen Angaben werden keine weiteren Befreiungen oder Ermässigungen genannt. Da es sich um einen freiwilligen Beitrag handelt, gilt er nur bei teilnehmenden Mitgliedsbetrieben.

Regel für Kurzzeitvermietung

Eine separate Regelung für Kurzzeitvermietungen ist nicht veröffentlicht. Der freiwillige Beitrag kann bei teilnehmenden Ferienwohnungen und Bed & Breakfasts CHF 1.50 pro Person und Nacht betragen; er wird Übernachtungsgästen verrechnet, Kinder bis 16 Jahre sind ausgenommen.

Quelle ansehen ↗ Geprüft am 2026-09-25
Dieser Wert wird von der Gemeinde bzw. dem Tourismusbüro Kreuzlingen selbst festgelegt und kann sich kurzfristig ändern. Aktuellen Satz und Meldepflicht direkt bestätigen, bevor Sie ein Inserat bepreisen oder eine Abrechnung einreichen — diese Seite ist ein belegter Ausgangspunkt, keine offizielle Meldung.