Die Ausführungsbestimmungen setzen die Gästetaxe auf CHF 5.00 pro Person und Übernachtung fest. Die jährlichen Pauschalen für Beherberger betragen: CHF 750 pro Hotelzimmer, CHF 13 pro m² Nettowohnfläche für Ferienwohnungen, CHF 150 pro Privatzimmer, CHF 130 pro Schlafplatz in Gruppenunterkünften und CHF 360 pro Stellplatz auf Campingplätzen. Eigentümer, Nutzniesser und Dauermieter von Ferienwohnungen unterliegen einer obligatorischen Jahrespauschale von CHF 220 pro Wohnung zuzüglich CHF 9 pro m² und Jahr. Bei kommerzieller Vermietung einer Ferienwohnung fallen zusätzlich die Tourismustaxe und die Jahrespauschale für Beherberger an; die obligatorische Jahrespauschale des Eigentümers wird angerechnet.
Von der Gästetaxe befreit sind: Kinder bis zum vollendeten 12. Altersjahr; Personen, die sich unter Einhaltung der üblichen Arbeitszeit beruflich in Laax aufhalten (nicht jedoch Teilnehmende an Sportanlässen, Kongressen, Seminaren, Tagungen oder Kursen, auch wenn diese beruflichen Zwecken dienen); Personen in amtlicher, militärischer, zivilschutzrechtlicher oder polizeilicher Funktion; Personen zum Schulbesuch oder zur Berufsausbildung; sowie Personen, die unentgeltlich im Haushalt einer Person mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Gemeinde übernachten, die nicht der Gästetaxenpflicht untersteht. Der Gemeindevorstand kann in besonderen Fällen auf begründetes Gesuch eine vollständige oder teilweise Befreiung gewähren, wenn die touristischen Einrichtungen nicht benutzt werden können und wichtige Gründe vorliegen.
Jeder nicht in Laax steuerrechtlich wohnhafte Gast, der in Laax übernachtet und das touristische Angebot nutzen kann, unterliegt der Gästetaxe von CHF 5.00. Dies gilt auch für entgeltlich bereitgestellte Ferienhäuser und Ferienwohnungen, die periodisch an nicht ortsansässige Mieter vermietet werden. Beherberger müssen die kantonale Meldepflicht erfüllen und Ankünfte sowie Logiernächte in den offiziellen Formularen des Bundesamts für Statistik erfassen. Einzelne Übernachtungstaxen werden innert 30 Tagen veranlagt und in Rechnung gestellt. Bei kommerzieller Vermietung einer Ferienwohnung fallen zusätzlich die anwendbare Tourismustaxe und die Jahrespauschale für Beherberger an; die obligatorische Jahrespauschale des Eigentümers wird angerechnet.