ENDEFRIT
Romanshorn
Thurgau (TG) · Thurgau-Bodensee
Prüfung ausstehend
für den Hauptsatz liegt noch keine bestätigte Quelle vor

Satzdetails

Romanshorn liegt im Kanton Thurgau, der offiziell keine gesetzlich festgelegte Kurtaxe kennt. Stattdessen können teilnehmende Mitglieder von Thurgau Tourismus freiwillig den TourismusBeitragTG erheben: CHF 2.50 pro Person und Nacht in der Hotellerie sowie CHF 1.50 pro Person und Nacht auf Campingplätzen, in Jugendherbergen, Ferienwohnungen und Bed-and-Breakfast-Betrieben. Der Beitrag wird unabhängig vom Aufenthaltszweck und von der Art des Beherbergungsbetriebs separat auf der Gästerechnung ausgewiesen, mit 3.8 % Mehrwertsteuer deklariert und vom jeweiligen Beherbergungsbetrieb erhoben und verwaltet. Daher gilt kein gesetzlicher Kurtaxentarif.

Befreiungen

Kinder bis 16 Jahre sind von der Regelung des TourismusBeitragTG ausgenommen. Alle übrigen übernachtenden Gäste werden unabhängig vom Aufenthaltszweck und von der Art des Beherbergungsbetriebs belastet, sofern ein teilnehmender Beherbergungsbetrieb den freiwilligen Beitrag erhebt.

Regel für Kurzzeitvermietung

Kurzzeitvermietungen sind nur dann erfasst, wenn der Beherbergungsbetrieb Mitglied bei Thurgau Tourismus ist und den freiwilligen TourismusBeitragTG anwendet. Für Ferienwohnungen und Bed-and-Breakfast-Betriebe beträgt er CHF 1.50 pro Person und Nacht; Kinder bis 16 Jahre sind ausgenommen. Für Umsetzung und Erhebung ist der Beherbergungsbetrieb selbst verantwortlich.

Quelle ansehen ↗ Geprüft am 2026-09-25
Dieser Wert wird von der Gemeinde bzw. dem Tourismusbüro Romanshorn selbst festgelegt und kann sich kurzfristig ändern. Aktuellen Satz und Meldepflicht direkt bestätigen, bevor Sie ein Inserat bepreisen oder eine Abrechnung einreichen — diese Seite ist ein belegter Ausgangspunkt, keine offizielle Meldung.