Der ordentliche Kurtaxentarif beträgt ganzjährig CHF 5.50 pro Person und Logiernacht für Hotels und Ferienwohnungen. Ein Sondertarif von CHF 4.50 pro Person und Logiernacht gilt für Gruppenunterkünfte, Berg- und Skihäuser, Maiensässe ausserhalb des Siedlungsgebiets, Campingplätze und Zeltlager sowie für qualifizierte organisierte Gruppenreisen. Eigentümer, Nutzniesser und Dauermieter von Ferienhäusern und Ferienwohnungen entrichten grundsätzlich eine obligatorische Jahrespauschale von CHF 150 pro Bett; für bestimmte unentgeltlich beherbergte Gäste ist eine freiwillige Gästepauschale von CHF 50 pro Bett und Jahr möglich.
Befreit sind: Kinder bis zum vollendeten 12. Altersjahr; Personen, die sich zur Ausübung militärischer oder polizeilicher Pflichten in Klosters aufhalten; Personen, die aus beruflichen Gründen übernachten, ausgenommen Teilnehmende an Tagungen oder Veranstaltungen, auch wenn diese beruflichen Zwecken dienen; Personen, die eine Schule besuchen oder einen Beruf erlernen, sofern die Schule bzw. der Lehrbetrieb seinen Sitz in Klosters hat; sowie unentgeltlich im Haushalt von in Klosters wohnhaften und nicht kurtaxenpflichtigen Personen übernachtende Gäste. In besonderen Fällen kann der Gemeindevorstand auf Gesuch eine vollständige oder teilweise Befreiung gewähren. Lokale gemeinnützige Organisationen und Institutionen sowie Behindertenorganisationen, die touristische Leistungen nicht nutzen können, können berücksichtigt werden; das Gesuch ist grundsätzlich mindestens einen Monat vor dem Aufenthalt schriftlich einzureichen. Befreite Personen erhalten keine Gästekartenvergünstigungen.
Wer ein Ferienhaus, eine Ferienwohnung, ein Privatzimmer oder eine andere Ferienunterkunft gegen Entgelt vermietet, gilt als Beherberger und muss die Gäste melden, die geschuldete Kurtaxe einziehen und die Gästekarte abgeben. Ankunft und Abreise sind zu melden; der Meldeschein ist innert 24 Stunden nach der Ankunft an die Gästekontrollstelle zu übermitteln, und die Logiernächte des Vormonats sind bis zum 5. Tag des Folgemonats zu melden. Bei einer Vermietung von mehr als drei Monaten sind Name und Adresse des Mieters zu melden; die Gästekontrollstelle rechnet die Kurtaxe direkt mit dem Mieter ab. Entgeltliche Kurzzeitvermietungen unterliegen somit weiterhin der Logiernacht-Taxe, normalerweise CHF 5.50 für Hotels/Ferienwohnungen bzw. CHF 4.50 für die genannten Sondertarif-Unterkünfte.