Der Standardtarif für Erwachsene beträgt CHF 4.20 pro Person und Nacht in Hotels und anderen öffentlichen Beherbergungsbetrieben, Ferienwohnungen/-häusern sowie Bed-and-Breakfast-Unterkünften. Auf Campingplätzen und in kollektiven Unterkünften beträgt der Tarif CHF 3.20 pro Person und Nacht. Dauerhaft bewohnte Wohneinheiten auf Campingplätzen zahlen CHF 365 pro Jahr; zusätzliche Übernachtungstaxen fallen nicht an.
Befreit sind Minderjährige; Militärangehörige, Angehörige des Zivilschutzes und Feuerwehrleute im Dienst; Mitglieder eines gemeinnützigen Vereins, die in einem dem Verein gehörenden Schlafsaal übernachten; Personen, die mehr als 60 aufeinanderfolgende Tage im selben öffentlichen Beherbergungsbetrieb oder in derselben Ferienunterkunft bleiben, ab der 61. Nacht; sowie Personen, deren Hauptwohnsitz sich im öffentlichen Beherbergungsbetrieb befindet.
Eine Ferienunterkunft ist ein Haus, Studio oder eine Wohnung, die kurzfristig vermietet wird und in der die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht wohnt. Sie muss über die üblichen Wohneinrichtungen (Sanitäranlagen und Küche) verfügen und darf keine Hoteldienstleistungen anbieten. Die Gastgeberin bzw. der Gastgeber muss die Kurtaxe von den Gästen erheben, an den Staat abführen und sich beim kantonalen Dienst unter scav.ts@ne.ch anmelden. Werden Hoteldienstleistungen angeboten, ist eine Betriebsbewilligung für einen öffentlichen Beherbergungsbetrieb erforderlich.