ENDEFRIT
Saas-Fee
Wallis (VS) · Visp District
CHF 7.00
pro Person, pro Nacht

Satzdetails

Der höchste reguläre Tarif für Erwachsene beträgt CHF 7.00 pro Person und Nacht im Sommer (1. Juni–31. Oktober) für Ferienwohnungen, Hotels, Gruppenunterkünfte und Campingplätze. Im Winter (1. November–31. Mai) beträgt der entsprechende Tarif CHF 4.50. Bei Vermietern ohne SaastalCard gelten für Ferienwohnungen/Hotels CHF 7.00 im Sommer und CHF 4.50 im Winter; Gruppenhäuser/Camping kosten ganzjährig CHF 4.50 und Berghütten CHF 2.00. Kinder von 6 bis 15.99 Jahren zahlen die Hälfte. In Partnerbetrieben mit SaastalCard kommt zusätzlich ein Leistungsträgerbeitrag von CHF 3.50 (Sommer) bzw. CHF 2.50 (Winter), exklusive MWST, hinzu; dieser ist nicht die Kurtaxe selbst.

Befreiungen

Gemäss Gemeindereglement sind befreit: Personen mit Wohnsitz in Saas-Fee; unentgeltlich bei Verwandten übernachtende Gäste; Kinder unter 6 Jahren; Schülerinnen und Schüler, Lehrlinge und Studierende während der Schulzeit an vom Staat Wallis anerkannten oder subventionierten Schulen; Patientinnen/Patienten und Insassen von Spitälern, Alters- sowie Pflegeheimen und entsprechenden Institutionen; sowie Angehörige der Armee, des Zivilschutzes und der Feuerwehr, sofern sie im Wallis Dienst leisten. Kinder von 6 bis 15.99 Jahren sind nicht befreit, zahlen aber die Hälfte.

Regel für Kurzzeitvermietung

Die Kurtaxe wird grundsätzlich pro Übernachtung erhoben. Ein kurtaxenpflichtiger Eigentümer einer Ferienwohnung, der sie selbst nutzt – einschliesslich der Nutzung durch Familienangehörige – oder gelegentlich vermietet, bezahlt eine Jahrespauschale; ebenso der Vermieter bei Dauermiete an eine kurtaxenpflichtige Person, die das Objekt entsprechend selbst nutzt oder gelegentlich vermietet. Mit der Jahrespauschale sind alle kurtaxenpflichtigen Übernachtungen einschliesslich gelegentlicher Vermietungen abgegolten. Ein nicht kurtaxenpflichtiger Eigentümer sowie der Eigentümer einer gewerblich vermieteten Ferienwohnung rechnen die tatsächlich anfallenden kurtaxenpflichtigen Übernachtungen ab. Der Vermieter muss dem Gast die zuständige Gästekarte abgeben; ein allfälliger SaastalCard-Zuschlag muss im Mietvertrag vermerkt sein.

Quelle ansehen ↗ Geprüft am 2026-09-26
Dieser Wert wird von der Gemeinde bzw. dem Tourismusbüro Saas-Fee selbst festgelegt und kann sich kurzfristig ändern. Aktuellen Satz und Meldepflicht direkt bestätigen, bevor Sie ein Inserat bepreisen oder eine Abrechnung einreichen — diese Seite ist ein belegter Ausgangspunkt, keine offizielle Meldung.