Der Standardansatz für Erwachsene (oberste Tarifstufe) beträgt CHF 3.50 pro Person und Logiernacht in Hotels und Pensionen. Für Erwachsene beträgt die Kurtaxe CHF 3.00 in Chalets, Ferienwohnungen, Privatzimmern, Zelten und Wohnwagen sowie CHF 1.75 in Ferien-, Kinder- und Jugendheimen, Instituten und Gruppenunterkünften. Kinder von 6 bis 16 Jahren bezahlen die Hälfte des jeweiligen Ansatzes; Kinder unter 6 Jahren sind befreit. Die separate kantonale Beherbergungsabgabe ist in der kommunalen Kurtaxe nicht enthalten.
Befreit sind: Personen, die im Haushalt eines Beherbergers oder einer Beherbergerin mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Gemeinde Thun übernachten; Kinder unter 6 Jahren; Militärpersonen und Angehörige des Zivilschutzes bei Einquartierung; Personen in Spitälern, Heilstätten, Alters- und Pflegeheimen; Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Jugendliche in ortsansässigen Ausbildungsstätten in Thun; sowie Wochen- und Kurzaufenthalter. Kinder von 6 bis 16 Jahren sind nicht befreit, bezahlen aber die Hälfte. Die Gemeinde kann auf begründetes Gesuch im Einzelfall weitere Ausnahmen bewilligen.
Kurzzeitvermietungen fallen unter die Regelung: Beherberger oder Beherbergerin ist, wer eigenen oder auf Dauer gemieteten Wohnraum bzw. Boden zu Übernachtungszwecken zur Verfügung stellt oder als Gast eigenen oder auf Dauer gemieteten Wohnraum bzw. Boden zu Übernachtungszwecken verwendet. Beherbergende sind Steuervertretungen, ziehen die Kurtaxe in der Regel bei den Gästen ein und haften solidarisch mit ihnen. Sie müssen das Reglement sichtbar anschlagen, sofern die Kurtaxe nicht in einem Pauschalpreis enthalten ist, das offizielle Kurtaxformular für die Gästekontrolle führen und die geschuldeten bzw. vereinnahmten Taxen bis Ende des Folgemonats an Thun-Thunersee Tourismus abliefern.