ENDEFRIT
Zug
Zug (ZG) · Central Switzerland (Zentralschweiz)
CHF 2.00
pro Person, pro Nacht

Satzdetails

Für die Stadt/Gemeinde Zug beträgt die ordentliche Beherbergungsabgabe für erwachsene Gäste seit dem 1. Januar 2023 CHF 2.00 pro Person und Logiernacht. Für Kinder, Dauergäste sowie Gäste von Jugendherbergen, Campingplätzen und ähnlichen Betrieben gilt ein reduzierter Ansatz von CHF 1.00. Der Kanton ermöglicht den Gemeinden, die Abgabe innerhalb des gesetzlichen Rahmens festzulegen.

Befreiungen

In den aufgefundenen amtlichen Unterlagen werden keine vollständigen Befreiungen ausdrücklich genannt. Stattdessen gilt für Kinder, Dauergäste sowie Gäste von Jugendherbergen, Campingplätzen und ähnlichen Betrieben ein reduzierter Ansatz von CHF 1.00.

Regel für Kurzzeitvermietung

Entgeltliche Unterkünfte in Ferienwohnungen und -zimmern unterliegen der Beherbergungsabgabe; dies gilt auch für Buchungen über Vermittlungsplattformen. Bei Airbnb-Buchungen im Kanton Zug erhebt, rechnet ab und überweist Airbnb die Abgabe seit dem 1. Juli 2017 an Zug Tourismus; die Gastgeberin bzw. der Gastgeber muss sie für solche Buchungen nicht zusätzlich einziehen. Für andere Kurzzeitvermietungen gelten die jeweiligen Erhebungs- und Meldepflichten.

Quelle ansehen ↗ Geprüft am 2026-09-30
Dieser Wert wird von der Gemeinde bzw. dem Tourismusbüro Zug selbst festgelegt und kann sich kurzfristig ändern. Aktuellen Satz und Meldepflicht direkt bestätigen, bevor Sie ein Inserat bepreisen oder eine Abrechnung einreichen — diese Seite ist ein belegter Ausgangspunkt, keine offizielle Meldung.