In Chur beträgt die reguläre Gästetaxe pro Gast und Übernachtung sowohl im Winter als auch im Sommer CHF 1.80; sie gilt für Hotels, Gasthäuser, Motels und Pensionen. Für Campinggäste gilt ein anderer Satz von CHF 1.00 und für Gäste der Schweizer Jugendherbergen CHF 0.65. Nicht ausdrücklich aufgeführte Unterkunftsarten werden der am besten zutreffenden Kategorie zugeteilt. Der gesetzlich geschuldete Beitrag für die Gästekarte ist nicht in der Gästetaxe enthalten.
Befreit sind Personen mit Steuerdomizil in Chur, Kinder unter zwölf Jahren, schweizerische Militärpersonen in Uniform und Schweizer Schulen. Der Stadtrat kann für vorübergehende Aufenthalte aus Ausbildungs- oder beruflichen Gründen weitere Ausnahmen bewilligen.
Gastgeberinnen und Gastgeber von kurzfristigen Unterkünften müssen sich bei Eröffnung oder Umzug eines Betriebs innerhalb von 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten der Stadt Chur melden und sich zusätzlich bei Chur Tourismus für die Meldepflicht der Gästetaxe registrieren. Sie müssen die Taxe von den taxpflichtigen Gästen einziehen, ordnungsgemäss Buch führen, die Beträge abführen und die Logiernächte monatlich an Chur Tourismus melden.